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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,27871)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,27871)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - 4 B 36.11 (https://dejure.org/2012,27871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 1 BBesG, § 46 Abs 1 BBesG
    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; kongruente Vakanz von Dienstposten und Planstelle bei der sogenannten Topfwirtschaft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 Abs 1 BBesG
    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; Finanzamt; Steuerverwaltung; Sachbearbeiterin; vorübergehend vertretungsweise; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; (keine) kongruente Vakanz von Dienstposten und Planstelle bei sog. Topfwirtschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Vielmehr hat der Gesetzgeber Einschränkungen in organisatorischer, zeitlicher, haushaltsrechtlicher und laufbahnrechtlicher Hinsicht vorgesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 29.04 -, juris Rn. 12), die vorliegend einen Anspruch der Klägerin auf Gewährung der Verwendungszulage ausschließen.

    Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes im Sinne des § 46 Abs. 1 BBesG sind erst dann erfüllt, wenn eine kongruente Vakanz zwischen Dienstposten und Planstelle besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O, Rn. 15 ff.; Beschluss des Senats vom 2. November 2010 - OVG 4 N 78.09 - EA S. 3).

    Die Notwendigkeit, in Fällen der Vakanzvertretung eine Zulage zu gewähren, d.h. die durch die Ausweisung der Planstelle bereitgestellten Mittel auszugeben, soll den Dienstherrn anhalten, Stellen im Einklang mit der Ämterordnung des Besoldungsgesetzes zu besetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O., Rn. 14).

    Eine bloße - vorübergehende - Verhinderung des Amts- und Stelleninhabers an der Amtsausübung (Verhinderungsvertretung) genügt demgegenüber nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2012 - 1 L 19/12 -, juris Rn. 5), weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O, Rn. 18.).

    Ausschließlich ein Amt im statusrechtlichen Sinn kann Maßstab für die Bewertung von Aufgaben sein; allein die Übertragung eines solchen Amtes kann laufbahnrechtliche und haushaltsrechtliche Voraussetzungen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O., Rn. 15).

    Dies würde voraussetzen, dass dem mit A 11 bewerteten Dienstposten der Klägerin eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 11 zugeordnet wäre, also eine feste haushaltsrechtliche Verknüpfung zwischen dem konkreten Amt (Dienstposten) und dem entsprechenden Statusamt bestünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O., Rn. 17).

    Das Leistungsprinzip fordert nicht, dass jegliche Aufgabenerfüllung, die über die amtsgemäße Beschäftigung hinausgeht, auch finanziell honoriert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O., juris Rn. 20).

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Gegen dieses Urteil wendet sich die Klägerin mit der durch Beschluss des Senats vom 24. November 2011 zugelassenen Berufung, zu deren Begründung sie im Wesentlichen geltend macht: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28. April 2011 (BVerwG 2 C 30.09 u.a.) entschieden habe, dass die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann vorübergehend vertretungsweise im Sinn des § 46 Abs. 1 BBesG wahrgenommen werden, wenn sie dem Beamten für einen Zeitraum übertragen werden, dessen Ende weder feststeht noch absehbar ist, stehe ihr die Zulage zu.

    a) Das Tatbestandsmerkmal des § 46 Abs. 1 BBesG "vorübergehend vertretungsweise" und das weitere Tatbestandsmerkmal der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" stehen in unmittelbarem Zusammenhang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011 - BVerwG 2 C 30.09 -, juris Rn. 12).

    Eine (Vakanz-)Vertretung endet erst mit der funktionsgerechten Besetzung der Stelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O. Rn. 13 mwN).

    (1) Von einer systematischen Beauftragung von Beamten mit Vakanzvertretungen durch den Dienstherrn, um "bereitgestellte Haushaltsmittel einzusparen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2011, a.a.O., Rn. 29) anstatt Beförderungen in das höherwertige Amt vorzunehmen, kann vorliegend jedenfalls keine Rede sein.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2012 - 1 L 19/12

    Stellenbewirtschaftung durch Stellenpool ("Topfwirtschaft")

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Eine bloße - vorübergehende - Verhinderung des Amts- und Stelleninhabers an der Amtsausübung (Verhinderungsvertretung) genügt demgegenüber nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2012 - 1 L 19/12 -, juris Rn. 5), weil die Haushaltsmittel bereits für die Besoldung des an der Dienstausübung gehinderten Stelleninhabers benötigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O, Rn. 18.).

    Fehlt es an einer festen Verknüpfung von Dienstposten und Planstelle, kann die Verwendungszulage nicht gewährt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2012, a.a.O., Rn. 7 f.; Wonka, Die Verwendungszulage im Besoldungsrecht, RiA 2011, 193, 195).

    Dieses Urteil hat damit die Bewertungs(pflicht) von Dienstposten in Bezug auf Statusämter (Besoldungsgruppen) zum Gegenstand, nicht hingegen die Zuordnungs(pflicht) von - haushalterisch ausgebrachten - Planstellen in Bezug auf bestimmte Dienstposten (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2012, a.a.O., Rn. 10 a.E.).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Allerdings entspricht es auch nicht der Intention des Gesetzgebers, Beamte auf längere Zeit auf Dienstposten einzusetzen, für die sie nicht die statusamtlichen Voraussetzungen erfüllen und auch - mangels Beförderungsreife - absehbar nicht erfüllen können (zur Unzulässigkeit dauerhafter Trennung von Statusamt und Funktion: BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251, 265 ff.).
  • OVG Saarland, 06.04.2011 - 1 A 19/11

    Keine Zulage für Beamte, die jahrelang die Aufgaben eines im Vergleich zu ihrem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Vielmehr bewegt sich die Entscheidung des (Haushalts-)Gesetzgebers, in der hier gegebenen Fallgestaltung für die Wahrnehmung höherwertiger Dienstaufgaben keinen finanziellen Ausgleich zu gewähren und den Beamten darauf zu verweisen, zuzuwarten, bis er nach dem Leistungsprinzip befördert werden kann, innerhalb des ihm insoweit zustehenden weiten Spielraums politischen Ermessens (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 6. April 2011 - 1 A 19/11 -, juris Rn. 55).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    (2) Dass eine - wie hier aufgrund der praktizierten Topfwirtschaft - fehlende Zuordnung von (vakanten) Planstellen zu bestimmten Dienstposten generell das Entstehen einer Zulage nach § 46 Abs. 1 BBesG hindert (a.A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 K 962/07 -, juris, Rn. 65 ff.) - soweit der Beklagte nicht im Einzelfall eine konkrete Zuordnung vornimmt, etwa bei der Übertragung eines höherwertigen Amtes auf Zeit für die Dauer eines beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens -, ist der gesetzlichen Regelung selbst geschuldet, die den Anspruch an die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen knüpft, welche die Entstehung der Zulage einschränken sollen.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Aus dem Urteil dem Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 (BVerwG 2 C 19.10, juris), ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 B 36.11
    Diese Entscheidung erfolgt grundsätzlich allein in Wahrnehmung öffentlicher Interessen und berührt keine eigenen Rechte einzelner Beamter (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21. September 2005 - BVerwG 2 A 5.04 -, juris Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 05.12.2013 - 2 K 1907/11

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Zahlung der Verwendungszulage gemäß §

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.04.2011 -1 A 19/11-, a.a.O. (das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des BVerwG vom 06.03.2013 -2 B 95.11- zurückgewiesen wurde); OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 -OVG 4 B 36.11-, juris (diesbezüglich ist derzeit ein Revisionsverfahren beim BVerwG anhängig -2 C 16.13-); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.06.2010 -1 L 50/10-, juris.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 -2 C 29.04-, Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 3.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012, a.a.O..

    Wie das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.09.2012 (a.a.O.) überzeugend ausgeführt hat, reicht es für die im Sinne des § 46 Abs. 1 BBesG erforderliche kongruente Aufgabenzuweisung nicht aus, dass die für die Steuerverwaltung zur Verfügung stehenden Planstellen jährlich im Haushaltsplan für einzelne Behörden und Behördengruppen nach Besoldungsgruppen ausgewiesen werden.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Gerichtsbescheid vom 21.09.2005 -2 A 5.04-, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1590/18

    Verjährung des Anspruchs eines Beamten auf die Zulage nach drei Jahren für die

    Juni 2010 - 1 L 50/10 -, Rn. 6, 30. März 2012 - 1 L 19/12 -, Rn. 6 und 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6. April 2011 - 1 A 19/11 -, Rn. 39.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2012 - OVG 4 B 36.11 -, Rn. 20, 21 und 24.; a. A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 K 962/07 -, Rn. 56 ff.; alle zitiert nach juris.

    Auf das dieser Rechtsprechung ebenfalls folgende Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. September 2012 - OVG 4 B 36.11 - (insb. juris Rn. 20 f.) hat das BVerwG mit Beschluss vom 13. März 2013 - 2 B 80.12 (2 C 16.13) - allerdings ohne eine bestimmte Tendenz anzudeuten - die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 1 A 1591/18

    Gewährung einer Verwendungszulage als Anspruch eines in den Ruhestand versetzten

    Juni 2010 - 1 L 50/10 -, Rn. 6, 30. März 2012 - 1 L 19/12 -, Rn. 6 und 7; OVG des Saarlandes, Urteil vom 6. April 2011 - 1 A 19/11 -, Rn. 39.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2012 - OVG 4 B 36.11 -, Rn. 20, 21 und 24.; a. A. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 K 962/07 -, Rn. 56ff.; alle zitiert nach juris.

    Auf das dieser Rechtsprechung ebenfalls folgende Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 12. September 2012 - OVG 4 B 36.11 - (insb. juris Rn. 20 f.) hat das BVerwG mit Beschluss vom 13. März 2013 - 2 B 80.12 (2 C 16.13) - allerdings ohne eine bestimmte Tendenz anzudeuten - die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Es steht vielmehr im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, ob er - zunächst - lediglich ein Auswahlverfahren hinsichtlich der Besetzung eines bestimmten Dienstpostens durchführen will, ohne gleichzeitig eine Entscheidung über die Vergabe des Beförderungsamtes und damit über eine Beförderung zu treffen (vgl. BVerwG, B.v. 12.12.2017 - 2 VR 2.16 - juris; B.v. 20.6.2013 - 1 VR 1.13 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v. 12.9.2012 - 4 B 36.11 - juris Rn.31 ff.).

    Eine Rechtsgrundlage, der zufolge ein Beamter - ausnahmsweise (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114.07 - juris Rn. 4) - einen Rechtsanspruch auf Beförderung hätte, sobald er ein höherbewertetes Funktionsamt innehat, folgt daraus jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2015 - 3 CE 15.1604 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Bbg, U.v. 12.9.2012 - 4 B 36.11 - juris Rn. 28).

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    OVG, Beschl. v. 6.4.2011 - 1 A 19/11, juris Rn. 41; VG Potsdam, Urt. v. 22.6.2011 - 2 K 2433/08, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.9.2012 - OVG 4 B 36.11, juris Rn. 24; VG Koblenz, Urt. v. 22.11.2012 - 6 K 664.12.KO, juris Rn. 21; VG Frankfurt, Urt. v. 19.8.2013 - 9 K 2490/12.F, juris Rn. 18; VG Regensburg, Urt. v. 6.3.2013 - RO 1 K 12.450, juris Rn. 21).
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1456

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

    Fehlt es somit zulässigerweise an einer (konkreten) festen Verknüpfung von Dienstposten und Planstelle, kann die Verwendungszulage nicht gewährt werden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 12.9.2012 - OVG 4 B 36.11 - juris).
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1465

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

    Fehlt es somit zulässigerweise an einer (konkreten) festen Verknüpfung von Dienstposten und Planstelle, kann die Verwendungszulage nicht gewährt werden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 12.9.2012 - OVG 4 B 36.11 - juris).
  • VG Köln, 24.08.2016 - 3 K 3510/12
    Siehe etwa OVG NRW, Urteil vom 12.12.2013 - 3 A 663/13 -, juris, Rn. 27; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.09.2012 - 4 B 36/11 -, juris, Rn. 24; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.03.2012 - 1 L 19/12 -, juris, Rn. 7 ff.
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1450

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

    Fehlt es somit an einer (konkreten) festen Verknüpfung von Dienstposten und Planstelle, kann die Verwendungszulage nicht gewährt werden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.9.2012 - OVG 4 B 36.11 -, juris).
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1453

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

    Fehlt es somit an einer (konkreten) festen Verknüpfung von Dienstposten und Planstelle, kann die Verwendungszulage nicht gewährt werden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 12.9.2012 - OVG 4 B 36.11 - juris).
  • VG Regensburg, 06.03.2013 - RO 1 K 12.1457

    Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amts; Tatbestandsmerkmal

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